JURISTISCHE TEXTE

Ein Beispiel aus der Feder unserer höchsten Richter!

In der Klageschrift, auf welche das Berufungsurteil hinsichtlich des Erlöschens der Darlehensforderungen verweist, hat der Kläger Forderungen dargestellt, welche die Beklagte vorprozessual gegen die Darlehensrückzahlungsansprüche verrechnet habe.

Die Summe dieser Forderungen beträgt 452.603, 79 €. Dieser Betrag findet sich auch im Tatbestand des landgerichtlichen Urteils. Gegenforderungen von 452.603, 79 € können Forderungen in Höhe von insgesamt 609.003, 79 € selbst dann nicht zum Erlöschen bringen, wenn sie fällig und einredefrei bestehen.

Das angefochtene Urteil kann damit keinen Bestand haben. Es ist aufzuheben (§ 562 Abs. 1 ZPO).

Wer soll das verstehen?

Verstehen es Juristen etwa sofort?

Sind juristische Texte nur für Juristen gedacht?

Übersetzung in menschliche Sprache...

Die Klageschrift verweist auf das Berufungsurteil.
In dem wird darauf verwiesen, dass die Darlehensforderung erloschen ist.
Der Kläger nannte Forderungen in der Klageschrift. Diese hatte die Beklagte bereits vor dem gerichtlichen Verfahren mit der Restschuld aus dem Darlehen verrechnet.

Das Landgericht hat sich ebenfalls auf diesen Betrag  bezogen.

Die verrechneten Gegenforderungen können die Forderungen des Klägers nicht ausgleichen.
Das gilt sogar dann nicht, wenn sie fällig  und unbestritten sind.

Warum das Berufungsgericht dem Standpunkt des Landgerichtes einnimmt, kann nicht nachvollzogen werden.

Das angefochtene Urteil musste aufgehoben werden.


Ihr lieben Juristen. Das verstehen Menschen und fühlen sich deswegen nicht vom Gericht übers Ohr gehauen oder unrecht behandelt.

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